· 

Sonderzahlungen quartalsweise auszahlen

Aufgrund der Erhöhung der Arbeitlosenversicherungsgrenzen empfehle ich die Sonderzahlungen nicht mehr 2x im Jahr auszuzahlen. Wenn Sie die SZ stattdessen quartalsweise ausbezahlen (mit Dienstvertrag vereinbaren), können bis zu 3% (Dienstnehmerseitig) ALV Rückverrechnung gespart werden.

Grenzen neu:


Mit einem Monatseinkommen bis 1.648 Euro (derzeit nur bis 1.381 Euro) entfallen. Über 1.648 bis 1.798 Euro (derzeit über 1.381 Euro bis 1.506 Euro) soll der von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zu tragende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag ein Prozent, über 1.798 bis 1.948 Euro (derzeit über 1.506 Euro bis 1.696 Euro) zwei Prozent und über 1.948 Euro (derzeit schon über 1.696 Euro) wieder drei Prozent betragen.




Kommentar schreiben

Kommentare: 0