Ist ein Arbeiter wegen Krankheit oder Unfall an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert, so hat der Dienstgeber dennoch seinen Lohn zu bezahlen (EFZ - Entgeltfortzahlung). Je nach Dauer des Dienstverhältnisses ist die EFZ länger oder kürzer:
Weniger als 1 Jahr = 6 Wochen volle EFZ und 4 Wochen 50% EFZ
Ab 1 Jahr = 8 Wochen (NEU, bisher erst nach 5 Jahren) voll und 4 Wochen 50% EFZ
Ab 15 Jahren = 10 Wochen voll und 4 Wochen 50% EFZ
Ab 25 Jahren = 12 Wochen voll und 4 Wochen 50% EFZ
Gleiches gilt nun auch für Angestellte (bis 30.06.2018 war dies wesentlich komplexer) im gesamten Arbeitsjahr solange die EFZ nicht erschöpft ist.
Auch einvernehmliche Auflösungen begründen kein Ende der EFZ ab 1.7.2018!
Für nähere Auskünfte sprechen Sie mich gerne an.
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