Ab 1.7.2018 ändert sich neben der neuen Krankenstandsregelung (Angleichung Angestellte an die Arbeiter) nun auch die Zuschuss-Zahlung der AUVA beim Krankenstand. Kleinunternehmen (nicht mehr als 10 Dienstnehmer beschäftigt) bekommen anstatt 50% nun 75% des fortgezahlten Entgeltes rückerstattet.
Anwendung findet diese neue Regelung für Dienstverhinderungen infolge von Krankheit oder Unfall, die nach dem 30.06.2018 beginnen. Unberührt bleibt die Regelung, dass bei Krankheit ab dem 11. Tag und bei Unfall ab dem 1. Tag die AUVA erstattet.
Warum sollten Sie meine Dienste in Anspruch nehmen?
Ich reiche selbständig die Rückerstattungen für Sie ein, damit Sie zeitnah zu ihrem Geld kommen. Außerdem kann ich Ihnen errechnen, wieviel Ihnen die AUVA bei Krankheit-/Unfall bei Ihren
Dienstnehmern zurückzahlt. Kalkulationen sind damit für Sie einfacher. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Benötigen Sie mehr Informationen? Melden Sie sich gerne bei mir.
Kommentar schreiben