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Sozial- und Weiterbildungsfond SWF bei Arbeitskräfteüberlassern

Das AÜG (Arbeitsüberlassungsgesetz) wird angepasst. Der von Leiharbeitsfirmen zu leistende Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiter­bildungsfonds weiter bei 0,35 % belassen. Ursprünglich wäre eine schrittweise Erhöhung auf 0,5 % ab April 2019 und auf 0,8 % ab April 2021 vorgesehen gewesen. In der heutigen (27. 2. 2019) Nationalratssitzung wurde die Novellierung mittels Annahme des von den Koalitionsp­arteien eingebrachten Gesetzesentwurfs beschlossen.                  

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