Das AÜG (Arbeitsüberlassungsgesetz) wird angepasst. Der von Leiharbeitsfirmen zu leistende Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds weiter bei 0,35 % belassen. Ursprünglich wäre eine schrittweise Erhöhung auf 0,5 % ab April 2019 und auf 0,8 % ab April 2021 vorgesehen gewesen. In der heutigen (27. 2. 2019) Nationalratssitzung wurde die Novellierung mittels Annahme des von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzesentwurfs beschlossen.
Kommentar schreiben