Mehr Netto vom Brutto – Lohnsteueroptimierung
Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick, mit welchen Aufwendungen Sie ihren Dienstnehmern mehr netto vom brutto verschaffen bzw. teilweise auch Lohnnebenkosten sparen:
Betriebsveranstaltungen
und Sachzuwendungen
Steuerfreibetrag in Höhe von 365,-- Euro pro Jahr
und Dienstnehmer
für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B.
Weihnachtsfeier
oder Betriebsausflug,…). Sachzuwendungen (z.B.
Weihnachtsge-
schenke,…)
sind bis 186,-- Euro pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei.
Darunter fallen Warengutscheine, Autobahnvignette,… nicht
jedoch
Geldgeschenke
Essensbons
freie / verbilligte Mahlzeiten
Gutscheine für Mahlzeiten bis 4,40 pro Arbeitstag
(wenn in Gast-
stätte an Arbeitstag als
Vollmenü konsumiert wird) ansonsten 1,10
Euro pro Arbeitstag
Jobticket
Werkverkehr mit Massenbeförderungsmittel,
Dienstgeber trägt die
Kosten für die Wegstrecke Wohnung/Arbeit (Rechnung muss auf den
Dienstgeber lauten und den Namen des Dienstnehmers enthalten)
Fortbildungskosten
Dienstgeber bezahlt Aus- / Weiterbildung
Getränke / Essen am
Arbeitsplatz
verbilligte oder kostenlos zur Verfügung gestellte Getränke/Essen am
Arbeitsplatz sind LST-frei
Mitarbeiterbeteiligung
Kapitalbeteiligung am Unternehmen des Dienstgebers
sind jährlich
bis 3.000,-- Euro steuerfrei (allen, oder bestimmten Gruppen
zu gewähren)
Mitarbeiterrabatte
Waren / Dienstleistungen die der Arbeitgeber
verkauft
Freigrenze bis 20% jährlich bzw. Freibetrag bis 1.000,-- (nicht in Kombination), bestimmten Gruppen, kein Weiterverkauf
Zukunftssicherung
25,-- Euro pro Monat bzw. 300,-- pro Jahr LST-frei
Zuschuss Kinderbetreuung
die 2.300,-- Euro pro Jahr und Kind als
außergewöhnliche Belastung
Dienstnehmer hat evtl. geltend gemacht in der AN-Veranlagung) gibt
es nicht mehr, weiterhin möglich aber:
max. 1.000,-- Euro Zuschuss pro Kalenderjahr durch den Dienstgeber
direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung bezahlt,
bestimmten
Gruppen zugänglich machen, Kind darf 10. Lebensjahr noch nicht voll-
endet haben,…
Jahressechstel besser ausnützen, Prämienoptimierung, SV-freier Fahrtersatz…
gerne bin ich für Optimierungen ihr Ansprechpartner
Wollen Sie auch ihrem Dienstnehmer mehr Geld verschaffen?
Auch das kann motivierend sein, wenn Sie / ich ihm beratend zur Seite stehen:
Arbeitnehmerveranlagung notwendig/sinnvoll?
Absetzbeträge in der Lohnverrechnung / in der Arbeitnehmerveranlagung?
Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdienerabsetzbetrag / Alleinerzieherabsetzbetrag, Familienbonus
Pendlerpauschale / Pendlereuro
Werbungskosten (Umschulung, Ausbildungskosten, Handy, PC-Nutzung, Fahrtkosten, Taggelder,…)
Sonderausgaben (Kirchenbeitrag, Spenden)
Steuerfreie Zusatzeinkünfte bis 730,-- pro Jahr (neben den unselbständigen Einkünften)
Und vieles mehr. Fragen? Ich informiere Sie gerne
Tel.: 0660-758-18-15
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