News vom 27. Mai 2021

Nun wurde bekannt, was schon seit einiger Zeit „im Busch“ ist: Die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten wird neuerlich um drei Monate verschoben und daher erst mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten. Ein diesbezüglicher Initiativantrag der beiden Regierungsparteien wurde gestern im Nationalrat eingebracht. Die Verschiebung gilt politisch bereits als gesichert, auch wenn noch das formale Gesetzwerdungsverfahren durchlaufen werden muss.

Link zum Gesetzesantrag: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01698/index.shtml