Steuerspartipps für Unternehmer
Gewinnfreibetrag - Investieren Sie noch heuer
Sowohl Bilanzierer als auch Einnahmen- Ausgabenrechner können einen bestimmten Betrag Ihres steuerlichen Gewinnes steuerfrei stellen wenn rechtzeitig in körperliche abnutzbare Wirtschaftsgüter und/oder begünstigte Wertpapiere investiert wird. Wichtig ist die taggenaue Behaltefrist von 4 Jahren.
15%
bis zu einem Gewinn von 30.000,-- Euro
13%
für den Gewinnanteil zwischen 30.000,-- und 175.000,-- Euro
7%
für den Gewinnanteil zwischen 175.000,-- und 350.000,-- Euro
4,5%
für den Gewinnanteil zwischen 350.000,-- und 580.000,-- Euro
Somit ergibt sich ein maximaler Gewinnfreibetrag in Höhe von 45.950,-- Euro bei 50%iger Steuerprogression somit eine maximale Steuerersparnis von 22.975,-- Euro. Bis zu 30.000,-- Euro kann der 15%ige Gewinnfreibetrag ohne Investitionen geltend gemacht werden (auch zusätzlich zur Betriebsausgabenpauschale). Der investitionsabhängige Freibetrag steht bei Pauschalierung nicht zu.
EXTRATIPP:
Ich buche Ihre Beleg schon jetzt auf (Jahresbuchhaltungen) und mit einer Vorschau können wir die optimalen Investitionen ermitteln. Ggf. sind auch Wertpapiere eine Möglichkeit zu investieren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG
die Grenze für die Sofortabschreibung für GWG´s beträgt seit 2023 nun 1.000,-- (netto).
Steuersparen bei Bilanzierern:
Durch das Vorziehen von Aufwendungen können Sie den Gewinn reduzieren (sofern die Leistung auch 2023 bezogen wird).
Steuersparen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Ihr steuerpflichtiges Einkommen zu optimieren indem Sie Ausgaben vor dem 31.12.2023 tätigen bzw. Ausgangsrechnungen erst nach dem 31.12.2023 legen (bzw. bezahlen).
EXTRATIPP:
15 tägige Zurechnungsfrist für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben
Da der progressive Steuertarif auch 2024 nochmals gesenkt wird (Steuerstufe von 41% auf 40% bei Einkommen von 31.000,-- bis 60.000,--) kann sich das nochmals positiv auswirken
SVS-Nachzahlung
Vorauszahlungen sind nur in der voraussichtlichen Höhe anerkannt - eine Berechnung ist daher anzuraten
Kleinunternehmerpauschalierung bis 40.000,-- Euro
im Bereich der EST (Einkommenssteuer) steht Kleinunternehmern mit EAR eine Betriebsausgabenpauschalierung zu. Pauschal können die Betriebsausgaben mit folgenden %-Sätzen der Einnahmen (ohne UST) angesetzt werden:
45% bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben - max. 18.900,--
20% bei Dienstleistungsunternehmen - max. 8.400,--
Zusätzlich zur Pauschale dürfen angesetzt werden:
die bezahlten SVS-Beiträge in dem Jahr
der Grundfreibetrag
pauschal 50% der Kosten für ein Öffi-Ticket
das Arbeitsplatzpauschale
Steuerspartipps für Arbeitnehmer/Arbeitgeber
Arbeitnehmerveranlagung
Die AN-Veranlagung für 2018 kann noch bis zum 31.12.2023 gestellt werden.
Aus- und Weiterbildungskosten
Homeoffice-Pauschale
Ergonomisches Mobiliar
Teuerungsprämie
Steuerfreie Zuschläge (Sonntag - Feiertag - Nachtarbeit sowie Überstundenzuschläge - SEG-Zulagen)
Die Betragsgrenze für die steuerfreien SEG-Zulagen bzw. SFN-Zuschläge derzeit in Höhe von 360,-- Euro p.M. wird ab 2024 auf 400,-- Euro angehoben.
Die derzeitigen 86,-- steuerfreien für 10 Überstundenzuschläge wird 2024 auf 120,-- angehoben.
In den Jahren 2024 und 2025 außerordentlich auf bis zu 18 Zuschläge und 200,- pro Monat.
Weihnachtsgeschenke und Betriebsveranstaltungen
Getränke, freie oder verbilligte Verpflegung am Arbeitsplatz
Kinderbetreuungszuschuss
Pendlerpauschale/Pendlereuro
Altersteilzeit
Gerne bin ich für Detailfragen für Sie erreichbar!
Täglich von 07:00 - 21:00 Uhr an 7 Tagen pro Woche ohne Mehrkosten
Profitieren auch Sie von diesen Optimierungen!
Robert Müller
Bilanzbuchhaltung - Personalverrechnung
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