Wird neben einem Dienstverhältnis, das eine Vollversicherung nach dem ASVG begründet, ein geringfügiges Dienstverhältnis ausschließlich zu dem Zweck ausgeübt,
einen zeitlich begrenzten, zusätzlichen, den regulären Betriebsablauf überschreitenden Arbeitsanfall zu decken oder
den Ausfall einer Arbeitskraft zu ersetzen, so hat der DG einen neuen pauschalen DN-Beitrag in Höhe von 14,12 % sowie AK/LK-Umlage zu tragen.
18 Tage DN/DG-Regel beachten!
UV-Beitrag DG entfällt! DN ist UV-versichert.